Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Lieferungen sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Mündliche und fernmündliche Abreden und Zusagen sowie gestellte Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Kaufabschlüssen auf Sicht ist dem Verkäufer vorbehalten, nachträglich sich einstellende nachweisliche Kostenerhöhungen im Preis zu berücksichtigen. Dem Käufer steht es dann frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn über den neuen Preis keine Einigung erzielt wird.
2. Lieferung
Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind daher in jedem Falle ausgeschlossen. Der Verkäufer trägt keine Gefahr für Transportschwierigkeiten aller Art. Versicherungen jeder Art werden auf Wunsch des Käufers und für dessen Rechnung abgeschlossen. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen und dgl. entbinden von der Lieferungspflicht. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer, auch ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.Jede Teillieferung gilt als besonderer Vertrag.
3. Preise und Versand
Die Preise gelten ab Fabrik. Alle Preise verstehen sich in Euro. Maßgebend für die Berechnung ist der am Tage der Lieferung gültige Preis. Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Transportgefahr beginnt mit der Verladung. Bei Aufträgen unter 100,-- € wird ein pauschaler Kleinmengenzuschlag in Höhe von 5,-- € erhoben. Mehrkosten für Eilgut und Expresslieferungen gehen zu Lasten des Käufers.
4. Rücksendungen
Rücksendungen sind nur nach Absprache mit dem Verkäufer zulässig und berechtigen den Verkäufer zur Erhebung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes.
5. Zahlung
Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt. Bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Zahlungsbedingungen sind auf unserer Rechnung und Auftragsbestätigung angegeben. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und Spesen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung nachweislich abgesandt worden ist. Zurückbehaltung von Zahlungen oder Geltendmachung einer Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Anzahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Vertreter sind nur auf Grund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen er-folgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt er hierdurch jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
7. Mängelhaftung
Einwendungen irgendwelcher Art müssen sofort nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen – bei unsichtbaren Mängeln nach Kenntnis – schriftlich erfolgen und sind eingehend zu begründen. Bei begründeten und von uns anerkannten Mängeln kann der Käufer nur Ersatzlieferung beanspruchen; niemals sind wir zum Ersatz irgendwelcher mittelbarer oder unmittelbarer Schäden verpflichtet. Ersatz wird Zug um Zug geleistet. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Länge, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aus diesem Vertrag ist D-02730 Ebersbach-Neugersdorf. Gerichtsstand ist D-02708 Löbau. Er gilt auch für Wechselverpflichtungen des Käufers.
9. Der Vertrag bleibt auch
bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.